Die Bundesregierung hat über die gesetzlichen Neuregelungen zum 01.01.2019 im MIET-/ Versicherungsrecht informiert:

 

Mehr Rechte für Mieter

Die Mietpreisbremse soll zum 01.01.2019 transparenter und wirksamer werden. Vermieter müssen Auskunft geben, wenn sie eine deutlich höhere als die ortsübliche Vergleichsmiete verlangen. Mieter werden besser vor zu starken Mieterhöhungen nach Modernisierung geschützt.

Es wird einfacher, zu viel gezahlte Miete vom Vermieter zurückzufordern. Künftig genügt eine einfache Rüge, – etwa der Satz „Ich rüge die Höhe der Miete“.

 

Versicherungen: Transparenz durch Pflicht-Infoblatt

Beim Abschluss einer Haftpflicht-, Hausrat- oder Berufsunfähigkeitsversicherung ist ab 01.01.2019 ein neues Informationsblatt Pflicht.

Versicherungsunternehmen müssen Kunden darin rechtzeitig vorm Unterschreiben auf maximal drei Seiten informieren: über die Art der Versicherung, den Umfang der gedeckten Risiken, Prämien und deren Zahlungsweise sowie über Ausschlüsse. Auch sind Laufzeit sowie Anfangs- und Enddatum des Vertrags anzugeben und die Pflichten des Kunden aufzuführen, um Schäden vom Versicherer erstattet zu bekommen.

-Quelle: jurisNews-online-