Handelsrecht – Rückzahlungspflicht für nicht verbrauchte Vorschüsse
1. Werden von einem Softwaredienstleister an einen Programmierer der Software für den Support und die Aktualisierung der Software Vorschüsse geleistet, die zur teilweisen Verrechnung auf die dem Programmierer zustehenden Umsatzprovisionen bestimmt sind, sind diese Vorschüsse rechtlich als Darlehen zu qualifizieren. Vorschüsse sind in Abgrenzung zu Abschlagszahlungen Geldleistungen auf einen noch nicht verdienten Lohn. 2. Ein [...]


