Die Stadt Kyllburg und ein Mitglied ihres Stadtrats können den Vertrag über die freiwillige Fusion zur neuen Verbandsgemeinde Bitburger Land nicht gerichtlich überprüfen lassen.  Das Rechtsschutzbedürfnis ist spätestens mit dem Inkrafttreten des Fusionsgesetzes – des Landesgesetzes über die freiwillige Bildung der neuen Verbandsgemeinde Bitburger Land – am 29. November 2013 weggefallen. Die Fusion wird allein durch dieses Gesetz bewirkt. An dessen Existenz würde die begehrte einstweilige Anordnung nichts ändern. Wenn die Antragsteller die gesetzlich beschlossene Fusion rechtlich überprüfen lassen wollen, müssen sie demnach das Gesetz verfassungsgerichtlich angreifen.

-OVG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 5.12.2013 – 10 B 10984/13.OVG-