Arbeitsrecht – Diskriminierung wegen Schwangerschaft und Entschädigung

Wird unter Verstoß gegen das Mutterschutzgesetz einer schwangeren Arbeitnehmerin eine Kündigung erklärt, stellt dies eine Benachteiligung wegen des Geschlechts dar und kann einen Anspruch auf Entschädigung auslösen.

– BAG, Urt. v. 12.12.2013 – 8 AZR 838/12 –