Zivilrecht – Nichtigerklärung einer missbräuchlichen Klausel in Verbrauchervertrag
Eine Bestimmung, wonach aufgrund einer Klage im öffentlichen Interesse für nichtig erklärte missbräuchliche Vertragsklauseln in mit einem Gewerbetreibenden geschlossenen Vertrag unverbindlich sind, verstößt nicht gegen Gemeinschaftsrecht. -EuGH, Urt., v. 26.04.2012 - C-472/10-