Bei einem Verbrauchsgüterkauf kann die Verjährung der Mängelansprüche des Käufers nicht durch Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Verkäufers auf weniger als zwei Jahre verkürzt werden.
-KG, Urt. v. 03.06.2013 – 25 U 49/12-
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Bei einem Verbrauchsgüterkauf kann die Verjährung der Mängelansprüche des Käufers nicht durch Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Verkäufers auf weniger als zwei Jahre verkürzt werden.
-KG, Urt. v. 03.06.2013 – 25 U 49/12-