Die Stadt Bad B. hat der vermarktenden Management Gesellschaft Aufwendungsersatz i. H. v.
€ 920.000 für die nicht abgedeckten Kosten aus dem Erwerb und der Finanzierung von Grundstücken des Baugebiets „Am Sengelsberg“ zu erstatten. Angesichts des Zeitablaufs von über zehn Jahren und fehlender Realisierungschancen für das Projekt hat die Firma den Rahmenvertrag zu Recht gekündigt. Aufgrund der Marktentwicklung und überhöhter Preisvorstellungen der Gemeinde ist ein regulärer Vertragsablauf nicht mehr zu erwarten gewesen. Von den ursprünglich geplanten 100 Baugrundstücken waren bislang lediglich fünf verkauft. Nach der Vertragsbeendigung hat die Gemeinde die verlangten Kosten als Teil des bei der Firma entstandenen Minussaldos zu erstatten.
-OLG Hamm, Urt. v. 24.10.2012 – I-12 U 58/12-