Zivilrecht – Beweisverfahren – Gegenanträge dürfen das selbständige Beweisverfahren nicht verzögern!
Gegenanträge sind im selbständigen Beweisverfahren nur zulässig, wenn sie rechtzeitig gestellt werden und nicht zu einer wesentlichen Verzögerung des Verfahrens führen. Eine Beweisanordnung kommt - auch im selbständigen Beweisverfahren - nicht in Betracht, wenn sie eine Bauteilöffnung in einer Wohnung erfordert, der der Berechtigte nicht zustimmt. -OLG Karlsruhe, Beschl. v. 16.04.2024 - 8 W 7/24, [...]