Zivilrecht – Nachträglicher Einbau eines Batteriespeichers unterliegt Kaufvertragsrecht!
Ein auf den nachträglichen Einbau eines zu liefernden Batteriespeichers gerichteter Vertrag stellt im Regelfall einen Kaufvertrag mit Montageverpflichtung und keinen Werkvertrag dar. -OLG Saarbrücken, Urt. v. 06.08.2024 - 2 U 75/23, nach ibr-