Zivilrecht – Nichtigerklärung einer missbräuchlichen Klausel in Verbrauchervertrag

Eine Bestimmung, wonach aufgrund einer Klage im öffentlichen Interesse für nichtig erklärte missbräuchliche Vertragsklauseln in mit einem Gewerbetreibenden geschlossenen Vertrag unverbindlich sind, verstößt nicht gegen Gemeinschaftsrecht.

-EuGH, Urt., v. 26.04.2012 – C-472/10-

Schreibe einen Kommentar

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.