Eine Bestimmung, wonach aufgrund einer Klage im öffentlichen Interesse für nichtig erklärte missbräuchliche Vertragsklauseln in mit einem Gewerbetreibenden geschlossenen Vertrag unverbindlich sind, verstößt nicht gegen Gemeinschaftsrecht.

-EuGH, Urt., v. 26.04.2012 – C-472/10-