Verändert die Errichtung einer Stützmauer die tatsächliche Geländeoberfläche?
1. Geländeoberfläche im Sinne des § 5 Abs. 4 Satz 2 LBO ist im Grundsatz die derzeit tatsächlich vorhandene Geländeoberfläche. Etwas anderes gilt nur dann, wenn die Geländeoberfläche des Baugrundstücks im Zusammenhang mit dem zur Genehmigung gestellten Bauvorhaben ohne rechtfertigenden Grund verändert worden ist oder werden soll. 2. Eine Veränderung der Geländeoberfläche auf dem Baugrundstück, [...]


