Das Vorliegen eines „gewachsenen“ Einkaufszentrums setzt neben der erforderlichen räumlichen Konzentration voraus, dass die einzelnen Betriebe aus der Sicht der Kunden als aufeinander bezogen, als durch ein gemeinsames Konzept und durch Kooperation miteinander in Erscheinung treten.

-BVerwG, Beschl. v. 16.10.2013 – 4 B 29.13-