Gesellschaftsrecht – Nichtigkeit von Hauptversammlungsbeschlüssen nach falschem Hinweis zur Bevollmächtigung in Einberufung?
Unzutreffende Angaben zur Bevollmächtigung in der Einberufung zur Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft führen nicht zur Nichtigkeit der in der Versammlung gefassten Beschlüsse. Der Gesetzgeber hat mit dem Gesetz zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie (ARUG) vom 30.07.2009 die Vorschriften über den Inhalt der Einberufung und die Nichtigkeit von Hauptversammlungsbeschlüssen geändert und damit klargestellt, dass unzutreffende Angaben über die [...]


