Gesellschaftsrecht – Vorlage der Jahresabschlüsse durch Insolvenzverwalter

Die Gesellschafter können von dem Insolvenzverwalter über das Vermögen einer Personenhandelsgesellschaft die Vorlage steuerlicher Jahresabschlüsse für die Insolvenzmasse verlangen. Entstehen der Insolvenzmasse dadurch Kosten, die sie allein in fremdem Interesse aufwenden muss, kann der Insolvenzverwalter hierfür Ersatz und einen entsprechenden Auslagenvorschuss fordern.

-BGH, Urt. v. 16.09.2010 – IX ZR 121/09-

Schreibe einen Kommentar

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.