Die Gesellschafter können von dem Insolvenzverwalter über das Vermögen einer Personenhandelsgesellschaft die Vorlage steuerlicher Jahresabschlüsse für die Insolvenzmasse verlangen. Entstehen der Insolvenzmasse dadurch Kosten, die sie allein in fremdem Interesse aufwenden muss, kann der Insolvenzverwalter hierfür Ersatz und einen entsprechenden Auslagenvorschuss fordern.
-BGH, Urt. v. 16.09.2010 – IX ZR 121/09-