Gesellschaftsrecht – Ergänzende Vertragsauslegung bei gesellschaftlicher Kündigungsklausel
Verstößt eine Regelung über die Folgen der Ausübung des Kündigungsrechts eines BGB-Gesellschafters nicht gegen § 723 Abs. 3 BGB kann geboten sein, im Wege ergänzender Vertragsauslegung der späteren Änderung der wirtschaftlichen Verhältnisse Rechnung zu tragen. -OLG Frankfurt, Urt. v. 09.01.2013 - 16 U 18/12-