Handelsrecht – Haftung des Geschäftsführers einer Weinkellerei für verlorene „Winzergelder“
1. Der Geschäftsführer einer Weinkellerei haftet persönlich, wenn er Winzern die Möglichkeit anbietet, Verkaufserlöse zur Erwirtschaftung von Kapital bei ihm "stehenzulassen", aber wegen Insolvenz dieses Kapital nicht mehr an die Winzer auszahlen kann. 2. Das Geschäftsmodell des "Stehenlassens der Verkaufserlöse" ist ein Bankgeschäft, für welches der Weinkellerei jedoch die nach § 32 Abs. 1 KWG [...]