Mietrecht – Modernisierung: Notwendiger 14-monatiger Umzug nicht zumutbar!
1. Je länger die zu duldenden Modernisierungsmaßnahmen andauern und je umfangreicher die Modernisierungsmaßnahmen sind, desto eher ist eine Härte anzunehmen. Die vorübergehende vollständige Räumung einzelner Zimmer, ein Zwischenumzug oder ein Ausweichen kommt ausnahmsweise nur in Betracht, wenn ganz besonders schwerwiegende Gründe für die Modernisierung sprechen. 2. Eine Modernisierungsmaßnahme verbunden mit einem 14-monatigen Auszug des Mieters [...]