Honorarrechnung prüfbar? Bloße Angabe verschiedener Werte genügt nicht!
1. Wird der Einwand fehlender Prüfbarkeit nicht innerhalb von zwei Monaten nach Zugang der Schlussrechnung erhoben, ist der Auftraggeber mit diesem Einwand ausgeschlossen. Das hat zur Folge, dass die Honorarforderung des Architekten fällig wird und die Verjährung zu laufen beginnt. 2. Auch wenn der Auftraggeber nicht alsbald Bedenken gegen die Prüfbarkeit erhebt, verliert er dadurch [...]


