Wann ist eine Doppelhaushälfte nach einem Umbau keine Doppelhaushälfte mehr?

Eine Doppelhaushälfte als einheitlicher Baukörper liegt dann nicht mehr vor, wenn eines der Merkmale wie die Geschosszahl, die Gebäudehöhe, die Bebauungstiefe und -breite sowie das durch diese Maße im Wesentlichen bestimmte oberirdische Brutto-Raumvolumen um mehr als die Hälfte bei einem Gebäudeteil abweicht.

-OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 26.06.2014 – 7 A 2725/12-