Kampfhundesteuer von 2000 € pro Jahr „erdrosselnd“
1. Eine kommunale Kampfhundesteuer in Höhe von 2000 € pro Jahr ist unzulässig, da sie einem Kampfhundeverbot in der Gemeinde gleichkommt. Die Gemeinde Bad Kohlgrub erhebt für einen „normalen“ Hund eine Hundesteuer von jährlich 75 €. Für einen so genannten Kampfhund - hier ging es um einen durch Verordnung des Freistaates Bayern gelisteten Rottweiler - [...]