Mieter übt Verlängerungsoption trotz Mängelkenntnis aus: Keine Mietminderung
1. Die Vertragsverlängerung durch vorbehaltlose Ausübung von Verlängerungsoption in Kenntnis von Mängeln der Mietsache ist einem Neuabschluss des Vertrags gleichzustellen. Der Mieter kann daher keine Mietminderung geltend machen, wenn er sich bei der Ausübung einer Verlängerungsoption trotz Kenntnis der Mängel der Mieträume weder Minderung noch Schadensersatz ausdrücklich vorbehält. 2. Durch eine Mieterhöhung können Gewährleistungsrechte wiederaufleben. [...]