Erbrecht – Lebzeitige Hofübereignung begründet keinen Pflichtteilsanspruch
Ein zu Lebzeiten auf den Sohn des Erblassers übertragener Hof fällt nicht mehr in den Nachlass und ist daher für die Berechnung des Pflichtteilsanspruchs der Ehefrau nicht mehr relevant. Ein Abfindungsanspruch zugunsten der Antragstellerin nach § 12 Abs. 1 HöfeO scheidet aus, weil die Antragstellerin nach ihrer Enterbung mit dem Testament vom März 2002 weder [...]


