Mietrecht – Kurzzeit-Vermietung kann nur mit Zustimmung aller Wohnungseigentümer verboten werden
Wohnungseigentümer können die kurzzeitige Vermietung von Eigentumswohnungen an Feriengäste nur mit Zustimmung jedes einzelnen Eigentümers nachträglich untersagen. Nach der bislang geltenden Gemeinschaftsordnung war die kurzzeitige Vermietung zulässig. Dienten Einheiten – wie hier – zu Wohnzwecken, ist dies als Zweckbestimmung mit Vereinbarungscharakter anzusehen. Die zulässige Wohnnutzung umfasst, auch die Vermietung an täglich oder wöchentlich wechselnde Feriengäste; [...]


