Planung enthält keine Angaben zu Dehnungsfugen: Architekt und Statiker haften!
Aufgabe der Ausführungsplanung ist es, die Bauaufgabe derart zu konkretisieren, dass nach ihren Ergebnissen gebaut werden kann, und zwar so, dass das Werk mangelfrei ist. Die Ausführungsplanung muss unter Berücksichtigung des beim ausführenden Unternehmer vorauszusetzenden Fachwissens einen nahtlosen Übergang von der Planung in die Ausführung ermöglichen, und zwar so, dass der ausführende Unternehmer eindeutig das [...]