Baurecht – Kein Anspruch auf Eintragung einer Sicherungshypothek gegen Universität!
Ein Bauunternehmer hat keinen Anspruch auf Eintragung einer Sicherungshypothek nach § 648 Abs. 1 BGB a.F., wenn der Besteller eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist, über deren Vermögen ein Insolvenzverfahren unzulässig ist. -OLG Köln, Beschl. v. 17.04.2019 - 16 U 20/19-