1. Bereits in den 1970er Jahren war in Fachkreisen bekannt, dass die DIN 4108 (Ausgabe 1969) keine ausreichenden Anforderungen an die Wärmedämmung formuliert hatte und demgemäß in Gebäuden, die entsprechend diesen Anforderungen errichtet worden waren, in erheblichem Umfang Schimmelschäden insbesondere in den Eckbereichen aufgetreten waren.

2. Die Wohnungseigentümergemeinschaft hat bei Instandsetzungsmaßnahmen nicht nur die Wirtschaftlichkeit der in Betracht kommenden Lösungsmöglichkeiten im Blick zu behalten, sondern darf bzw. hat technische Lösungen zu wählen, die geeignet sind, den Baumangel dauerhaft zu beseitigen.

3. In diesem Sinne ist der den Eigentümern bei Verwaltungsentscheidungen zustehende Ermessensspielraum nicht überschritten, wenn über die Mindestsanierung hinaus Arbeiten vergeben werden, deren Ausführung nicht zwingend notwendig, jedoch nicht unvertretbar ist.

-LG München I, Beschluss vom 04.07.2019 – 36 S 1362/18 WEG, nach ibr-