Ein Betriebsratsmitglied hat Anspruch auf Entschädigung gegen den Arbeitgeber, wenn Kündigungsgründe fingiert wurden, um das Betriebsratsmitglied loszuwerden. Der Arbeitgeber und sein Rechtsvertreter können daher gesamtschuldnerisch zur Zahlung von 20.000 € verurteilt werden, weil Kündigungsgründe systematisch strategisch provoziert oder erfunden wurden. Diese strategische Vorgehensweise der Arbeitgeberin und ihres Rechtsberaters sind als schwere Persönlichkeitsrechtsverletzung gem. §§ 823 Abs. 1, 830 Abs. 1, 840 Abs. 1 BGB i.V.m. Art. 2 GG anzusehen.

-ArbG Gießen, 10.05.2019 – 3 Ca 433/17-