Verwaltungsrecht – Einzelhandelsgeschäft durch provisorische Abtrennung kein Kiosk mit zulässigem Sonntagsverkauf
Bei einem Einzelhandelsgeschäft führt die provisorische Abtrennung der nicht für den Sonntagsverkauf zugelassen Räumlichkeiten und Produkte nicht dazu, dass das Ladengeschäft zum "Kiosk" wird und nicht mehr dem Sonntagsverkaufsverbot unterliegt. Der Begriff "Kiosk" ist in Anlehnung an bauordnungsrechtliche Vorschriften zu verstehen. Es handele sich um "eine kleine ortsfeste, meist aus einem einzigen Raum bestehende bauliche [...]