Arbeitsrecht – Beginn der zweiwöchigen Kündigungserklärungsfrist – Zurechnung des Wissens von nicht kündigungsberechtigten Personen
1. Die zweiwöchige Kündigungserklärungsfrist des § 626 II BGB für eine außerordentliche Kündigung gegenüber einem Arbeitnehmer beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem der Kündigungsberechtigte eine zuverlässige und hinreichend vollständige Kenntnis der einschlägigen Tatsachen hat, die ihm die Entscheidung darüber ermöglicht, ob er dieses konkrete Arbeitsverhältnis fortsetzen soll oder nicht. 2. Auch im Falle von Compliance-Untersuchungen [...]


