Ein paritätisches Wechselmodell dient nur dann dem Kindeswohl, wenn Vater und Mutter gut miteinander kommunizieren und kooperieren können. Denn leben die Kinder zu nahezu gleichen Teilen in den Haushalten beider Elternteile, so ist der Abstimmungs- und Kooperationsbedarf zwischen den Eltern besonders hoch. Diese Kommunikations- und Kooperationsfähigkeit konnten die Richter bei den Eltern jedoch nicht erkennen.
-OLG Dresden, Urt. v. 07.06.2021 – 21 UF 153/21, juris-