Verkehrsrecht – Folgen einer verfrühten Klageerhebung
Einem Kraftfahrzeughaftpflichtversicherer steht ein Prüfungszeitraum nach der ersten Bezifferung bei einem Verkehrsunfall von vier bis sechs Wochen zu, der sich im Einzelfall verlängern kann. Verweigert der Geschädigte ohne nähere Begründung eine Nachbesichtigung trotz konkreter Bedenken zur Höhe des entstandenen Schadens und erhebt mit Ablauf von drei Wochen nach dem Unfallereignis bereits Klage, ist der Prüfungszeitraum [...]


