Beamtenrecht – Truppenärztliche Versorgung bedarf gesetzlicher Grundlage
Für die Ansprüche der Soldatinnen und Soldaten auf Heilfürsorge in Form der unentgeltlichen truppenärztlichen Versorgung besteht eine ausreichende gesetzliche Grundlage nicht. Die bisherige Praxis, den Leistungsumfang der medizinischen Versorgung durch Verwaltungsvorschriften zu bestimmen, ist verfassungswidrig. Der verfassungsrechtliche Grundsatz vom Vorbehalt des Gesetzes erfordert, dass der parlamentarische Gesetzgeber auch im Bereich der truppenärztlichen Versorgung die tragenden [...]


