WEG-Recht – Erwerber von Wohnungseigentum haften nicht für Hausgeldrückstände des Voreigentümers
WEG-Recht - Erwerber von Wohnungseigentum haften nicht für Hausgeldrückstände des Voreigentümers 1. Das Vorrecht der Wohnungseigentümergemeinschaft für Hausgeldrückstände in der Zwangsversteigerung (§ 10 Abs. 1 Nr. 2 ZVG) führt nicht dazu, dass ein Erwerber von Wohnungseigentum für die Hausgeldschulden des Voreigentümers haftet. Die Vorschrift des § 10 Abs. 1 Nr. 2 ZVG begründet kein dingliches Recht [...]