1. Die Erteilung einer ordnungsgemäßen Rechnung an den Leistungsempfänger stellt eine vertragliche Nebenpflicht des Leistungserbringers dar.

2. Dem Leistungsempfänger einer umsatzsteuerpflichtigen Leistung im Sinne des Umsatzsteuergesetzes steht gegenüber dem Leistungserbringer ein Zurückbehaltungsrecht bezüglich der gesamten Rechnungssumme zu, wenn die Angaben in der Rechnung nicht den Anforderungen aus § 14 UStG entsprechen.

3. Das Zurückbehaltungsrecht gilt sowohl im Kaufrecht als auch im Werkvertragsrecht.

-AG Brake, Urt. v. 13.06.2013 – 3 C 309/12-