Abnahme fehlt: Gewährleistungsdauer beim Vollarchitekturvertrag unendlich?
1. Die Verjährung der Gewährleistungsansprüche beginnt ohne Abnahme grundsätzlich nicht. Sie kann beginnen, wenn Umstände gegeben sind, nach denen eine Erfüllung des Vertrags nicht mehr in Betracht kommt. Dies ist beim Vollarchitekturvertrag nicht automatisch dann der Fall, wenn seit Fertigstellung des Bauwerks 10 Jahre verstrichen sind. 2. Ohne eine Abnahme kann die Verjährungsfrist ausnahmsweise zu [...]