Kommunalrecht – Einwohnerversammlung ist nicht öffentlich
Die Einwohnerversammlung nach § 15 ThürKO ist keine öffentliche Versammlung i. S. des Art. 8 Abs. 1 GG, § 1 Abs. 1 Satz 1 VersammlG. Ortsfremde Personen haben grundsätzlichen keinen Anspruch auf Teilnahme an der Einwohnerversammlung. Der Bürgermeister als Leiter der Einwohnerversammlung kann im Rahmen des ihm zustehenden Hausrechts eine Ermessensentscheidung über den Ausschluss anwesender [...]