Baurecht – Schwenken eines Baukrans fällt unter Hammerschlags- und Leiterrecht!
1. Das Schwenken eines Baukrans über den Luftraum eines Nachbargrundstücks fällt unter das Hammerschlags- und Leiterrecht gem. Art. 46 b Abs. 1 BayAGBGB. Demzufolge ist hierbei auch das sich aus Art. 46 b Abs. 3 BayAGBGB ergebende Verfahren einhalten. 2. Auch in Bayern ist die Anzeige gem. Art. 46 b Abs. 3 BayAGBGB Voraussetzung für [...]


