Satzungsrecht – Regelung „Reines Wohngebiet“ in einem B-Plan
1. Die Festsetzung "reines Wohngebiet" in einem Bebauungsplan aus dem Jahr 1962, für den die BauNVO aber noch nicht galt, ist mit Blick auf die 1962 in Kraft getretene BauNVO zu verstehen. Ein Ausschluss jeglicher nichtstörender freiberuflicher Tätigkeit, vgl. § 13 BauNVO, ist einer solchen Festsetzung nicht zu entnehmen. Dagegen spricht schon § 1 Abs. [...]


