VOB-Vertrag – Land Rheinland-Pfalz muss Zusatzleistungen für Neubau an Universität Mainz zahlen
1. Das Land Rheinland-Pfalz ist zur Zahlung einer Mehrvergütung in Höhe von vier Millionen Euro für erbrachte Zusatzleistungen eines Bauunternehmens bei Baumaßnahmen an der Johannes-Gutenberg-Universität Mainz verpflichtet, da es sich um einen Anspruch auf zusätzliche Vergütung handelt. Auszugehen ist zwar zunächst von einer Unabänderlichkeit des einmal vereinbarten Pauschalpreises. Die Berechtigung einer Preisanpassung bei geänderten oder [...]


