1. Notwendigkeit und Angemessenheit einer Fristsetzung müssen bei einer zusammengefassten Rüge einer Vielzahl von Mängeln für jeden Mangel gesondert beurteilt werden. 2. Nach Übergang in das Abrechnungsverhältnis muss vor Geltendmachung der auf Geld gerichteten Mängelansprüche nicht nochmals eine Frist zur Nacherfüllung gesetzt werden. -OLG Koblenz, Urt. v. 15.12.2022 – 1 U 688/22, nach ibr-online-
Bau- & Architektenrecht
1. Ein Vorschussanspruch des Bestellers wegen Mängeln des Werks setzt grundsätzlich die Abnahme voraus. 2. Die Abnahme als Voraussetzung der Mängelrechte ist unter den Voraussetzungen eines Abrechnungsverhältnisses entbehrlich. Ein Abrechnungsverhältnis liegt vor, wenn der Besteller nicht mehr die Erfüllung des Vertrags verlangen kann und das Vertragsverhältnis in ein Abrechnungsverhältnis übergegangen ist. 3. Macht der Besteller […]
1. Ein Werk ist mangelhaft, wenn es die vereinbarte Beschaffenheit nicht hat. Unter der Beschaffenheit des Werks sind insbesondere alle dem Werk unmittelbar und jedenfalls für eine gewisse Zeit anhaftenden physischen Merkmale zu verstehen. Auch die Haltbarkeit eines Werks kann zur vereinbarten Beschaffenheit gehören. 2. Der Besteller einer Wärmepumpe kann erwarten, dass die Anlage dauerhaft […]
1. Der Architekt schuldet dem Auftraggeber wegen von ihm zu vertretender Planungs- oder Überwachungsfehler Schadensersatz, wenn sich die Planungs- oder Überwachungsfehler im Bauwerk verwirklicht haben. 2. Der Architekt hat dem Auftraggeber als Schadensersatz die Mittel zur Verfügung zu stellen, die dieser benötigt, um den planungsbedingten Baumangel beseitigen zu lassen. 3. Der Architekt kann die Zahlung […]
1. Die Geltendmachung eines Kostenvorschussanspruchs durch den Auftraggeber wegen Mängeln setzt grundsätzlich eine ordnungsgemäße, fristbeinhaltende Mängelbeseitigungsaufforderung an den Auftragnehmer voraus. 2. Eine Aufforderung zur Mängelbeseitigung nebst Fristsetzung ist entbehrlich, wenn das Verhalten des Auftragnehmers von vorneherein zweifelsfrei und endgültig erkennen lässt, dass er eine Aufforderung zur Nacherfüllung nicht nachkommen wird. 3. Einer Aufforderung zur Mängelbeseitigung […]
1. Durch die vorbehaltlose Wiederinbetriebnahme einer Maschine (hier: einer Lokomotive) nach den vom Unternehmer durchgeführten Arbeiten wird die Leistung des Unternehmers (schlüssig) abgenommen. 2. Behauptet der Besteller, er könne mangels der Vorlage entsprechender Nachweise die Leistungserbringung nicht prüfen, hat er zu konkretisieren, welche Nachweise ihm fehlen. 3. Wird als Vergütung der Leistung ein Pauschalpreis vereinbart, […]
1. Eine als „Kaufvertrag“ bezeichnete Vereinbarung über die Errichtung eines Einfamilienhauses ist rechtlich als Bauvertrag zu qualifizieren. 2. Die in einem vom Auftragnehmer vorformulierten Bauvertrag enthaltene Klausel, nach der „Bauwasser und Baustrom … vom Bauherrn gestellt bzw. … die Kosten des Unternehmens insofern ausgeglichen (werden)“, benachteiligt den Auftraggeber unangemessen und ist unwirksam. Die Klausel ist […]
1. Haften Architekt und Bauunternehmer für einen Mangel dem Besteller als Gesamtschuldner und hat der Bauunternehmer diesen Mangel im Wege der Nacherfüllung beseitigt, hat er gegen den Architekten einen Anspruch auf Gesamtschuldnerausgleich. 2. Sind dem Bauunternehmer im Rahmen der Mangelbeseitigung Kosten durch von ihm beauftragte Drittunternehmer entstanden, kann er diese Kosten – soweit sie objektiv […]
1. Ein ordnungsgemäß montierter und auf stabilem Baugrund aufgebauter Kran fällt mangels ganz besonderer Umstände – z. B. katastrophenartiger Sturm, Kollision mit einem anderen Baustellenfahrzeug o. ä. – nach allgemeiner Lebenserfahrung nicht um. 2. Stürzt ein auf der Baustelle betriebener Turmdrehkran während der Ausführung von Bauarbeiten um, spricht der Beweis des ersten Anscheins für einen […]
1. Wird ein Unternehmer nicht nur mit der Erbringung rein handwerklicher Leistungen beauftragt, sondern sind bei der Herstellung des Werks auch künstlerische Aspekte betroffen, hat der Besteller grundsätzlich einen künstlerischen Gestaltungspielraum des Unternehmers hinzunehmen. 2. Geschmacksabweichungen sind nicht geeignet, einen Mangel zu begründen. Anders verhält es sich, wenn der Besteller dem Unternehmer konkrete Vorgaben im […]