Privates Baurecht – Drempel zu niedrig: Mängelbeseitigung unverhältnismäßig!
Bei einer Dusche in einer Nische ist die Breite von erheblicher Bedeutung für die Benutzung. Eine Abweichung zwischen Planung (87 cm lichte Breite) und Ausführung (79,4 cm lichte Breite) von ca. 10% stellt sich als so erheblich dar, dass sie nicht mehr im Rahmen bauüblicher Toleranzen liegt. Der Unternehmer kann die Mängelbeseitigung wegen Unverhältnismäßigkeit verweigern, [...]