Privates Baurecht – Montage von PV-Anlagen nur mit Handwerksrolleneintrag!
Planung, Installation, Inbetriebnahme und Wartung von Photovoltaikanlagen, insbesondere auf Dächern, sind als wesentliche Tätigkeiten des Dachdecker- beziehungsweise des Elektrotechniker-Handwerks im Sinne von § 1 Abs. 2 Satz 1 HwO zu qualifizieren. Sie unterfallen daher der Eintragungspflicht des § 1 Abs. 1 Satz 1 HwO. -OLG Koblenz, Urt. v. 02.06.2026 - 9 U 1015/25, nach IBR-


