Baurecht – Duldungspflicht hinsichtlich eines verfallenden Überbaus

Die Duldungspflicht eines zunächst baulich ordnungsgemäß errichteten Überbaus entfällt nicht ohne Weiteres dadurch, dass dieser allmählich verfällt.

-OLG Frankfurt Urt. v. 16. 11.2011 – 1 U 292/10-

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