Privates Baurecht – Architekt muss nicht über die Fachkunde eines Fachplaners verfügen!
Einen Architekten trifft die Integrations- und Koordinationsverantwortung für die Einbindung von Fachplanungsleistungen in die Gesamtplanung, einschließlich der Erstellung und Fortschreibung von Bauzeitenplänen. Von einem Architekten kann bei der Terminplanung nicht erwartet werden, aus eigener Anschauung oder Erfahrung heraus einen realistischen Zeitansatz für eine noch nicht konkretisierte Fachplanung mit hinreichender Verlässlichkeit festzulegen. Vielmehr ist der Architekt [...]


