Baurecht – Einigung über Mängelbeseitigung: Wer trägt etwaige Mehrkosten?
Es ist zwar grundsätzlich Sache des Auftragnehmers, darüber zu entscheiden, auf welche Weise er im Wege der Mängelbeseitigung einen vertragsgemäßen Zustand erreicht. Die Vertragspartner können sich aber auch auf eine bestimmte Art und Weise der Nacherfüllung einigen und eine Nacherfüllung vereinbaren, die von der ursprünglich vereinbarten Leistung abweicht. Führt diese Art der Nacherfüllung zu einer [...]


