Architektenrecht- Kündigung aus wichtigem Grund erst nach Abmahnung!
Ein Architektenvertrag kann aus wichtigem Grund bei einer schwerwiegenden Vertragsverletzung des Architekten gekündigt werden. Voraussetzung ist eine vorhergehende eindeutige Abmahnung. -OLG Oldenburg, Urt. v. 06.09.2012 - 8 U 96/12-