Wird der Endkunde vom Hersteller einer Wärmepumpe ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die von ihm erstellten Berechnungen nur als grobe Richt- und Dimensionierungshinweise benutzt werden können und alle Angaben ohne Gewähr sind und nicht von einer sorgfältigen Planung entbinden, haftet der Hersteller nicht auf Schadensersatz wegen der Verletzung einer Pflicht aus einem (selbständigen) Auskunftsvertrag, wenn der tatsächliche Verbrauch über dem ermittelten voraussichtlichen Bedarf liegt.

-OLG Koblenz, Beschluss vom 05.05.2014 – 10 U 1409/13-