Werkvertrag – Wie wird die übliche Vergütung ermittelt?
Bei der Ermittlung der üblichen Vergütung i.S.v. § 632 Abs. 2 BGB ist regelmäßig nicht auf die betriebswirtschaftliche Angemessenheit abzustellen und hierüber auch kein Beweis zu erheben. Dies gilt auch, wenn die Vergleichsgruppe im Rahmen der Ermittlung der (Orts-)Üblichkeit der Vergütung - bedingt durch die Besonderheiten des Marktes (hier: Nassreinigung) - klein und homogen ist. [...]


