Bauvertrag – Vertragliche Bedeutung von Herstellervorgaben
1. Eine entgegen den Vorgaben des Herstellers vorgenommene Ausführung stellt jedenfalls dann einen Mangel dar, wenn der Auftraggeber dadurch Gefahr läuft, die Herstellergarantie zu verlieren. 2. Ein Mangel liegt ebenfalls vor, wenn die Ausführung nach den Herstellervorgaben zu einem bestimmten optischen Erscheinungsbild (hier: gleichmäßige Fugenbreite) führt, dieses aber mit der abweichenden Ausführungsart nicht erreicht wird. [...]