Bauträger – Keine Physiotherapiepraxis in Mehrfamilienhaus mit Wohneinheiten!
1. Bei der Auslegung eines Bauträgervertrags ist auch der Prospekt des Bauträgers zu berücksichtigen. 2. Die vertragliche Formulierung "1 Mehrfamilienwohnhaus mit 6 Wohnungen" stellt eine Beschaffenheitsvereinbarung (BGB § 633 Abs. 2 Satz 1 BGB) dar. 3. Wird in einem Mehrfamilienwohnhaus mit sechs Wohnungen im Erdgeschoss eine Physiotherapiepraxis betrieben, ist die darüber im ersten [...]


