Verwaltungsrecht – Bundesanstalt für Immobilienaufgaben muss der Presse Auskunft über die Vermietung des ehemaligen Flughafens Berlin-Tempelhof geben
Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben ist Auskunftserteilung nach dem presserechtlichen Auskunftsanspruch verpflichtet. Obwohl es sich um eine Bundesbehörde handelt, ist sie nach Landesrecht zur Auskunft verpflichtet. Der presserechtliche Auskunftsanspruch gehört grundsätzlich zur Gesetzgebungskompetenz der Länder für das Presserecht und nicht als Annex zur jeweiligen Sachkompetenz. Jedenfalls umschließe das Recht des Bundes, die Behördenorganisation für seine Liegenschaftsverwaltung [...]