Verwaltungsrecht – Bahnhofsbetreiber müssen an allen Bahnhöfen Fahrgäste über Zugausfälle und Verspätungen informieren
Auf allen Bahnhöfen und Stationen müssen Fahrgäste über Zugausfälle und Verspätungen "aktiv" informiert werden. Es ist nicht ausreichend, wenn Aushänge auf die Telefonnummer einer Service-Hotline hinweisen. Die Pflicht zur Information an Bahnhöfen folgt aus Art. 18 Abs. 1 der Fahrgastrechte-Verordnung (EG) Nr. 1371/2007. Danach sind die Fahrgäste über Verspätungen "zu unterrichten" und nicht lediglich darüber [...]


