Vergaberecht – Keine Vorgabe einer bestimmten Stahlsorte ohne Zusatz „oder gleichwertig“!

Bei der Vorgabe einer bestimmten Stahlsorte handelt es sich um eine technische Spezifikation. Der Auftraggeber muss deshalb in die Beschreibung der entsprechenden Leistungsposition den Zusatz „oder gleichwertig“ aufnehmen.

-VK Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 16.04.2014 – 2 VK LSA 25/13-