Wettbewerbsrecht – Rabatt- und Bonussystemen von EU-Versandapotheken unterliegen der deutschen Arzneimittelpreisbindung
Die Frage der Zulässigkeit von Bonussystemen bei der Abgabe von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln durch EU-Versandapotheken unterliegt ebenso der deutschen Arzneimittelpreisbindung wie deutsche Apotheken. -BGH, Beschl. v. 26.02.2014 - I ZR 72/08-