Erbrecht – Der Anspruch auf Geldentschädigung wegen Verletzung des Persönlichkeitsrechts ist nicht vererblich
Der Anspruch auf Geldentschädigung wegen Verletzung des Persönlichkeitsrechts ist nicht vererblich. Entscheidend gegen die Vererblichkeit des Geldentschädigungsanspruchs aufgrund einer schweren Persönlichkeitsrechtsverletzung spricht die Funktion des Anspruchs. Bei der Zuerkennung einer Geldentschädigung steht der Genugtuungsgedanke im Vordergrund. Der Gesichtspunkt der Genugtuung verliert regelmäßig an Bedeutung, wenn die Verletzung des Persönlichkeitsrechts zwar noch zu Lebzeiten des Geschädigten [...]


