Ohne Helm – trotzdem keine Haftung
Radfahrer müssen sich allein weil sie keinen Helm tragen kein Mitverschulden am Unfall zurechnen lassen. Das hat der BGH in seiner Entscheidung 17. Juni 2014 - VI ZR 281/13 festgestellt. Eine Radfahrerin wollte im Jahr 2011 auf dem Weg zur Arbeit an einem parkenden PKW vorbeigefahren. Als sie sich auf Höhe des PKW befand, wurde [...]